Fotograf oder Fotoblogger als Nebengewerbe anmelden – Erfahrung

Mit dem Hobby Geld verdienen? Wer hat sich die Frage nicht auch schon mal gestellt? Wenn man mitbekommt, wie viel ein Fotograf bei Hochzeiten und Co. verdient, wird einem ganz schwindlig. Das hab ich mir auch gedacht und wollte das Ganze mal etwas näher beleuchten. In diesem Beitrag möchte ich euch meine Vorgehensweise und Erfahrung schildern, die ich bei meiner Anmeldung gemacht habe.

Ich übernehme mit diesem Artikel keine Gewähr für die Korrektheit, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten und beschriebenen Informationen. Im Zweifelsfall solltet ihr immer euren Steuerberater oder Anwalt fragen.

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Die Bezeichnung „Fotograf“ ist gesetzlich nicht geschützt. In der Handwerksordnung (Anlage B Abschnitt 1 Nr. 38) ist von einem zulassungsfreiem Handwerk die Rede. Dabei benötigt ihr keine absolvierte Ausbildung oder Meisterprüfung (zumindest nicht mehr). Die Bezeichnungen Fotodesigner, Lichtbildner und Fotokünstler trifft man auch immer häufiger an. Aber wieso? Doch nicht wegen der Handwerkskammer oder? Das einzige was hier zählt ist die Arbeit / Kunst die ihr ausübt und nicht wie ihr es benennt. Ein Banküberfall bleibt ein Banküberfall, auch wenn ihr es „shoppen“ nennt…

Gewerbeanmeldung – Mein Vorgehen

Eine Sache ist zu Beginn ganz wichtig, die ihr euch überlegen solltet –  Was wollt ihr machen? Wenn ihr als Fotograf nebenberuflich arbeiten wollt, habt ihr zwei wesentliche „Alternativen“: Der Auftragsfotograf (z.B. Hochzeiten, Paar-Shootings etc.) oder der Künstler (Fotos machen und diese z.B. im Internet verkaufen / bzw. Fotojournalist / Blogger).

1. Handwerk (Gewerbe) oder freiberuflicher Fotograf

  1. Der Auftragsfotograf unterliegt einem „Handwerksberuf“ und muss in der Handwerkskammer gelistet werden. Laut der Handwerksordnung wird die handwerkliche Fotografie als Gewerbe eingestuft und erfordert damit auch eine Gewerbeanmeldung.
  2. Ein Fotograf, der sich Künstler nennt, muss prinzipiell kein Gewerbe anmelden, sondern kann auch als freiberuflicher Fotograf arbeiten. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass dieser selbstständig und eigenverantwortlich tätig ist und eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausübt. Freiberufliche Fotografen verkaufen ihre Bilder als Kunstwerke oder sind als Fotojournalist oder Bildberichterstatter tätig. Ein guter Merksatz zur Abgrenzung vom Künstler zum Handwerksfotograf ist: Der Einsatz von Kapital gegenüber der geistigen Arbeit und der eigenen Arbeitskraft sollte in den Hintergrund treten [1]. Weitere Infos findet ihr in diesem Artikel: Fotograf als Künstler. Falls ihr als freiberuflicher Fotograf arbeiten wollt, solltet ihr euch am Besten bei eurem Finanzamt erkundigen, ob §18 Einkommenssteuergesetz (EStG) bei eurer Tätigkeit in Kraft tritt [2].

2. Arbeitgeber Informieren?

Wenn man einen Hauptberuf ausübt und die Fotografie nur als Nebengewerbe betreiben möchte, so sollte man ggf. den Arbeitsvertrag genauer anschauen. Oft steht im Arbeitsvertrag, dass der Arbeitgeber über eine Nebentätigkeit informiert werden muss und diese bei einem Interessenkonflikt sogar ablehnen darf. Steht nichts im Arbeitsvertrag, so ihr den Arbeitgeber per Gesetz auch nicht informieren. Tut meistens aber nicht weh und man ist auf der sichern Seite. Der Chef wird schon nicht beißen. 😉

3. Gewerbeanmeldung

Der nächste Schritt ist dann die Gewerbeanmeldung selbst. In der Stadt in der ich lebe, hat das keine 10 Minuten gedauert und kostete 25 €. Der Preis variiert je nach Gemeinde. Im Vorfeld könnt ihr das Formular für die Anmeldung ausfüllen, um Zeit beim Gewerbeamt zu sparen. (Beispiel für Rastatt – klick hier). Was in die Anmeldung alles rein muss sieht ihr im folgenden Beispiel.

Fotoblogger – was habe ich angemeldet?

Wie ihr sicher alle wisst, beschäftigen wir uns auf Photoscrubs.com mit Kunst und Technik. Für die Gewerbeanmeldung nutze ich in meinem Fall also die Tätigkeiten: Internetdienstleistungen und Fotograf. Internetdienstleistungen für Werbeeinnahmen auf dem Blog und Fotograf als Zusatz – es ist immerhin ein Fotoblog.

Nach der Anmeldung schickt das Gewerbeamt die Info an alle zuständigen Behörden weiter. Ihr bekommt dann automatisch Post vom Finanzamt und der Kammer. Um die Krankenkasse und Berufsgenossenschaft müsst ihr euch aber selbst kümmern.

4. Finanzamt

Post vom Finanzamt bekommt ihr dann ca. 2 Wochen später. Hier müsst Ihr eine Selbstauskunft tätigen und euer geschätzten Jahresumsatz eintragen. Die Kleinunternehmerregelung wird hier ebenfalls beantragt. Bitte beim Ankreuzen aufpassen, ob ihr wirklich eine Umsatzsteuernummer benötigt oder nicht. Bei einer Umsatzsteuernummer müsst ihr nämlich noch einige weitere Dinge beachten (Umsatzsteuervoranmeldung etc.). Wenn ihr nicht wisst was ihr im Fragebogen alles ankreuzen sollt, ist das kein Problem. Im Video vom Unternehmerkanal.de erklärt euch Hendrik alles, was ihr ausfüllen müsst. Aber bitte Vorsicht – Ihr solltet euch trotzdem immer bewusst sein, was es für folgen hat und klärt wichtige Dinge immer mit eurem Steuerberater.

5. Handwerkskammer oder IHK

Wenn ihr bei der Gewerbeanmeldung „Fotograf“ eingetragen habt, wird sich die Handwerkskammer bei euch zuerst melden. Die Handwerkskammer geht im Grunde erstmal davon aus, dass ihr als Fotograf im Auftrag arbeitet. Wenn das der Fall ist, müsst Ihr euch dort registrieren. Ist die Haupttätigkeit aber z.B. ein Blog, mit dem die Internetdienstleistung in den Vordergrund rutscht, so kann man dies im Antrag erläutern und wird an die Industrie- und Handelskammer (IHK) weitergeleitet. Bei der IHK hat man den Vorteil, dass die Mitgliedsgebühren deutlich geringer ausfallen. Zum Vergleich ein paar Zahlen für die Beiträge, bei denen der erzielte Jahresumsatz unter der Grenze von 17.500 € (Kleinunternehmerregelung) liegt.

Kosten Handwerkskammer

„Als Existenzgründer werden natürliche Personen eingetragen, die erstmalig ein Gewerbe angemeldet haben, d.h. vorher weder im Handwerk, noch im Handel selbstständig tätig waren. Gemäß § 113 Abs. 2 Handwerksordnung tritt bei diesen Fällen folgende Regel in Kraft [4]:

    • Jahr der Anmeldung  = beitragsfrei (Eintragung 150,00 € [5])
    • 2. Jahr = ½ Grundbeitrag, kein Zusatzbeitrag (156 € / 2 = 78 € [6])
    • 3. Jahr = ½ Grundbeitrag, kein Zusatzbeitrag (156 € / 2 = 78 €)
  • 4. Jahr = Grundbeitrag, kein Zusatzbeitrag (156 €)

Kosten IHK

Bei der IHK Karlsruhe sieht der Beitrag schon deutlich angenehmer aus. Hier werden am Anfang überhaupt keine Kosten fällig. So kann man sich dann vollkommen auf die Arbeit konzentrieren und muss nicht gleich die ersten paar Euro an die Kammer abdrücken – echt nice!

  • Gewerbeertrag (Hilfsweise Gewinn) <= 5.200,00 EUR  = 0 €
  • Gewerbeertrag von über 5.200,00 EUR bis 25.000,00 EUR = 25 €

6. Krankenkasse

Wenn ihr eine gesetzliche Krankenversicherung habt und einem Hauptberuf nachgeht, ändert sich für euch in der Regel nichts mehr. Ihr müsst das Nebengewerbe dann nicht mit anmelden bzw. nichts extra zahlen. Das ändert sich natürlich, wenn euer Nebengewerbe den Verdienst vom Hauptgewerbe übersteigt. Um aber auf der sicheren Seite zu sein, würde ich jedem einen kurzen Anruf bei der Krankenkasse empfehlen.

7. Berufsgenossenschaft (BG)

Auch bei der BG wird unterschieden, ob das Hauptfeld Fotografie oder Internetdienstleistungen ist. Als Fotograf ist die Berufsgenossenschaft für Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) für einen zuständig. Hier ist es möglich sich von der Versicherung freistellen zu lassen, solang man keine Mitarbeiter hat und man im Jahr weniger als 100 Tage arbeitet. Dafür muss man online die Anmeldung ausfüllen, ausdrucken und zusammen mit einen formlosen Antrag auf Befreiung an die BG schicken. Die Freistellung gilt dann aber frühstens ab dem zweiten Monat – der erste muss bezahlt werden (etwa 20 €).

Wenn das Hauptgewerbe Internetdienstleistungen betrifft, muss man sich bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) registrieren lassen. Hier ist der „Vorteil“, dass man als Unternehmer ohne Mitarbeiter keinen Jahresbeitrag zahlen muss. Das Ganze geht sogar telefonisch und ist in 5 Minuten erledigt.

Fazit

Die Anmeldung ist super einfach und die Kosten total überschaubar. Wenn ihr euch bis jetzt wegen dem Papierkram nicht getraut habt, so sollte es nun kein Problem mehr sein. Oder was meint Ihr?

Update – 1 1/2 Jahre später…

Wie schnell die Zeit doch verfliegt? Jetzt bin ich schon seit mehr als 1 1/2 nebenberuflicher Fotograf und Blogger, wobei das Hauptaugenmerk auf diesem Blog liegt. Würde ich diese Entscheidung genauso noch einmal fällen? DEFINITIV – JA! Was ich aber vielleicht anders angehen würde ich das Thema Steuer. Hier muss ich sagen, dass das deutsche Steuerrecht und der ganze Apparat, der daran hängt, unglaublich kompliziert sein kann. Da ich eine Umsatzsteuernummer mit beantragt habe, muss ich jetzt alle drei Monate eine Umsatzsteuervoranmeldung machen. NERV! Dafür funktioniert das Amazon und eBay Affiliate Programm umso besser (Link zum Beitrag) Alles in allem bin ich super zufrieden und glücklich und kann es euch nur ans Herz legen, wenn ihr auch mit dem Gedanken spielen solltet. 🙂

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Quellen:

[1] PDF IHK Hannover / Link

[2] Rechtambild.de / Link

[3] Gewerbeanmeldung / Link

[4] Handwerkskammer Karlsruhe Q&A / Link

[5] Handwerkskammer Karlsruhe Beitrag Eintragung / Link

[6] Handwerkskammer Karlsruhe Beitrag 2017 / Link

[7] IHK Karlsruhe Beitrag 2017 / Link

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15 Gedanken zu “Fotograf oder Fotoblogger als Nebengewerbe anmelden – Erfahrung

  1. Hallo Johannes,
    interessanter Artikel.
    Ich überlege auch aktuell ein Nebengewerbe zu machen. Ich möchte Bilder von mir online verkaufen und eventuell Shootings gegen Bezahlung anbieten. Ich habe mich jetzt bei der IHK und HWK erkundigt. Jeder ist der Meinung das sie die Hoheit haben.

    Weißt du zufällig wie es da genau läuft? Kommt man um die HWK drumrum?

    Zum Thema BG, wie weißt man denen nach, das man weniger als 100 Tage im Jahr arbeitet. Muss man jeden einzelnben Auftrag dann genau dokumentieren?

    LG
    Jan

    1. Hallo Jan,

      freut mich sehr, dass du diesen Schritt gehen möchtest 🙂

      Das mit der IHK und HWK ist echt eine schwierige Geschichte. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist das im Auftrag arbeiten (Shootings etc.) grundsätzlich bei der HWK angesiedelt. Du übst da quasi das Handwerk „Fotograf“ aus. Wenn du fertige Arbeiten verkaufst (also schon Fotos, die du nicht speziell auf Kundenwunsch anfertigst könnte das unter die IHK fallen (oder sogar Künstler?). Am besten du erkundigst dich da bei deinem Steuerberater. Der weiß mit Sicherheit einen passenden Rat für dich 😉

      Bei der BG musste ich noch nie was nachweisen. Ich schätze mal, das sie das Leben so glauben. Denn wenn du mehr als 100 Tage im Jahr arbeiten würdest, wäre das dann vermutlich auch nicht mehr ein Kleingewerbe etc.

      Ich hoffe ich konnte dir wenigstens etwas weiterhelfen und wünsche dir Elben guten Start in dein Business.

      Bei Fragen kannst du dich jederzeit wieder melden.

      Viele Grüße
      Johannes

  2. Hallo Jan,

    was ist der unterschied zwischen kleingewerbe und kleinunternehmen.
    Wann mach tes sinn als Fotograf sich zu anmelden.
    Oder als Event-dienstleister erstmals anmelden. macht das mehr sinn.
    Man weiß ja nicht wohin die Reise und ob sie geht.

    1. Hallo Maik,

      Für mich ist die Definition so (Angaben ohne Gewähr):
      Kleinunternehmer bezieht sich auf den Steuerlichen Aspekt. Man kann von der Kleinunternehmerreglung profitieren, solang der Umsatz unter 22.000 €/ Jahr liegt.
      Kleingewerbe ist die Rechtsform. Dies bringt dir Erleichterungen in Buchführung etc. Bzw. Du musst dich nicht ins Handelsregister eintragen lassen.
      Ein Kleingewerbetreibender kann auch gleichzeitig Kleinunternehmer sein.

      Das Gewebe anzumelden macht immer dann Sinn, wenn du eine Absicht zur Gewinnerzielung hast. Sprich, wenn du damit langfristig Geld verdienen möchtest. Wenn du nur einmal ein Shooting fotografierst und dafür Geld bekommst, benötigst du natürlich kein Gewerbe. Wenn du ein Gewerbe anmeldest, dann solltest du auch nach ein paar Jahren Gewinn machen (und nicht nur immer Verluste) sonst fragt das Finanzamt nach und könnte dir Liebhaberei unterstellen.

      Ich hoffe ich konnte dir etwas weiter helfen. Aber am besten immer deinen Steuerberater fragen.

      Viel Erfolg bei der Gründung
      Beste Grüße
      Johannes

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